Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Glasklar Marketing
(Stand: 04.01.2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Glasklar Marketing (im Folgenden „Agentur“) und ihren unternehmerischen Kunden (B2B).
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (per E-Mail ausreichend) oder durch tatsächliche Beauftragung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem von beiden Vertragsparteien unterfertigten Angebot der Agentur sowie aus allfälligen darin ausdrücklich angeführten Leistungsbeschreibungen oder Betreuungspaketen (z. B. Social-Media-Betreuung).
Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn das Angebot der Agentur vom Kunden schriftlich unterfertigt und an die Agentur retourniert wurde. Bloße mündliche Zusagen, E-Mail-Bestätigungen oder sonstige informelle Absprachen begründen kein Vertragsverhältnis, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen, die nicht vom unterfertigten Angebot umfasst sind, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zusätzlich verrechnet werden.
Die Agentur ist in der Art der Umsetzung der vereinbarten Leistungen frei, sofern im unterfertigten Angebot nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Social-Media-Betreuung (Abonnement)
Für laufende Leistungen im Bereich Social Media Betreuung / Social Media Marketing gelten folgende Regelungen:
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate (Quartal).
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate, sofern er nicht einen Monat (bis zum 15. des Monats) vor dem nächsten Quartalsbeginn gekündigt wird.
- Kündigungen müssen per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
5. Projektleistungen (z. B. Logo, Website, Print, Corporate Design)
Projektbasierte Leistungen (z. B. Logogestaltung, Website-Design, Print- oder Corporate-Design-Leistungen) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
Es bestehen keine laufenden Vertragslaufzeiten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- alle erforderlichen Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Logos und Informationen rechtzeitig bereitzustellen,
- Feedback, Freigaben oder Korrekturen zeitnah zu erteilen.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Mehraufwand aufgrund mangelnder Mitwirkung kann gesondert verrechnet werden.
Der Kunde versichert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.
7. Termine & Lieferfristen
Angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen.
8. Honorar & Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Projektleistungen
Projektbezogene Leistungen (Logo-, Web-, Print- und Corporate-Design-Leistungen) werden nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.
Die Verrechnung erfolgt ausschließlich im Nachhinein nach Projektabschluss, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Laufende Leistungen (Abonnements)
Laufende Leistungen im Rahmen von Abonnements (insbesondere Social-Media-Betreuung und Social-Media-Marketing) werden nachträglich verrechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats für die im vorangegangenen Monat erbrachten Leistungen.
Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht vom unterfertigten Angebot oder dem vereinbarten Betreuungspaket umfasst sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach Aufwand oder zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
9. Zahlung
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,
- Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
10. Nutzungsrechte & Urheberrecht
Alle von der Agentur erstellten Leistungen (Designs, Konzepte, Inhalte etc.) unterliegen dem Urheberrecht.
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
11. Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden sowie erbrachte Leistungen zu Referenz- und Marketingzwecken (Website, Social Media, Präsentationen) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
12. Gewährleistung
Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl der Agentur Verbesserung oder Austausch.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Haftung
Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für:
- entgangenen Gewinn,
- mittelbare Schäden,
- bestimmte wirtschaftliche Erfolge (z. B. Reichweite, Umsatz, Rankings)
ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Details sind der Datenschutzerklärung auf www.glasklar-marketing.com zu entnehmen.
15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
16. Preisanpassung / Wertsicherung
Die Agentur ist berechtigt, bei laufenden Vertragsverhältnissen die vereinbarten Preise einmal jährlich an die Entwicklung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen.
Als Basis dient der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt veröffentlichte Indexstand. Die Anpassung erfolgt im Ausmaß der prozentuellen Indexveränderung.